Holger Voss hat seinen Prozess gegen T-Online in 2. Instanz gewonnen. Nach dem Urteil dürfen bei Flatrates weder die zugeteilten IPs noch die übertragenen Datenmengen protokolliert werden.

Ein großer Erfolg für die Meinungsfreiheit – es bleibt nur die Frage, wie es aussieht, wenn ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. Das fordert dann nämlich genau dass, was nach aktuellen Recht verboten ist.

Presseerklärung – News-Forum