Im Hamburger Forenurteil gegen den Heise Verlag legt das Landgericht noch einmal nach und bezeichnet Webforen im allgemeinen als eine „besonders gefährliche Einrichtung„, die den Betreiber einer solchen Gefahrenquelle einer verschäften Haftung unterwirft. Vielleicht betrifft das ja sogar die Kommentarfunktion eines kleinen Blogs wie dieses hier.

heise online – Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar